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Durch den Landtag von Baden-Württemberg wurde das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
beschlossen, welches zum 25.11.2023 in Kraft getreten ist.
Ein wesentlicher Punkt für die Gemeinden ist die Änderung in der Zuständigkeit des Antragseingangs.
Ab sofort sind sämtliche Bauanträge, Bauvorlagen und Anträge auf Abweichung,
Ausnahme und Befreiung direkt bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen.
Die zuständige untere Baurechtsbehörde für die Gemeinde Altenriet ist das Landratsamt Esslingen – Bauen
und Naturschutz, Röntgenstr. 16-18, 73730 Esslingen- (Postanschrift Landratsamt Esslingen, 73726 Esslingen am Neckar).
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau
Beteiligten gerne zur Verfügung unter Telefon 0711/3902-42405, E-Mail baurecht(@)lra-es.de
Seit dem 01.03.2024 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Esslingen online über das
Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu stellen.
Hierfür ist eine Anmeldung über Ihr BundID-Konto oder Ihr Mein Unternehmenskonto erforderlich.
Bauanträge und Bauvorlagen sind elektronisch in Textform in archivfähigem Portable Document
Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 2 S. 1 LBOVVO) .
Nähere aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Esslingen unter
www.landkreis-esslingen.de/Service/Baurecht/digitaler Bauantrag.
Dort können Sie auch über den entsprechenden Link direkt in das virtuelle Bauamt „eintreten“.