Gemeinde Altenriet

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Änderungen im Baurecht

Durch den Landtag von Baden-Württemberg wurde das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
beschlossen, welches zum 25.11.2023 in Kraft getreten ist.

Ein wesentlicher Punkt für die Gemeinden ist die Änderung in der Zuständigkeit des Antragseingangs.

Ab sofort sind sämtliche Bauanträge, Bauvorlagen und Anträge auf Abweichung,
Ausnahme und Befreiung 
direkt bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen.

Die zuständige untere Baurechtsbehörde für die Gemeinde Altenriet ist das Landratsamt Esslingen – Bauen
und Naturschutz, Röntgenstr. 16-18, 73730 Esslingen- (Postanschrift Landratsamt Esslingen, 73726 Esslingen am Neckar).

Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau
Beteiligten gerne 
zur Verfügung unter Telefon 0711/3902-42405, E-Mail baurecht(@)lra-es.de

Seit dem 01.03.2024 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Esslingen online über das
Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu stellen.

Hierfür ist eine Anmeldung über Ihr BundID-Konto oder Ihr Mein Unternehmenskonto erforderlich.
Bauanträge und Bauvorlagen sind elektronisch in Textform in archivfähigem Portable Document
Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 2 S. 1 LBOVVO) .
 
Nähere aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Esslingen unter
www.landkreis-esslingen.de/Service/Baurecht/digitaler Bauantrag.
Dort können Sie auch über den entsprechenden Link direkt in das virtuelle Bauamt „eintreten“.

Kontakt

Gemeinde
Altenriet

Brunnenstraße 5
72657 Altenriet

Tel. 07127 977649-0
Fax 07127 977649-49

Gemeinde Altenriet

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08.30 – 11.30 Uhr

Dienstagnachmittag
15.30 – 18.30 Uhr

Mittwochs bleibt das Rathaus geschlossen