Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte & Bodenrichtkarte
Zum 01.01.2022 wurde der Zweckverband "Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" gegründet. Dieser Gutachterausschuss hat den bisherigen Gutachterausschuss in Neckartenzlingen abgelöst, der bis zu diesem Zeitpunkt auch für unsere Gemeinde zuständig war.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihre Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die
im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen.
Bodenrichgtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären:
Die Bodenrichtwerte stehen auf der Website des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter dem nachfolgenden Link zur verfügung
Bodenrichtwerte Gutachterausschuss
Die Bodenrichtwertkarten im Internet sind unter folgendem Link einsehbar