Die Agentur für Arbeit kann eine Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit Ihnen abschließen (Eingliederungsvereinbarung). Darin legt sie zusammen mit Ihnen die für Sie geeigneten Maßnahmen zur Eingliederung fest. Ein Teil davon kann auch sein,eine Arbeitsgelegenheit anzunehmen.
Mit den Arbeitsgelegenheiten sollen zusätzliche öffentliche Aufgaben erledigt werden, die ohne diese Arbeitskräfte nicht zu leisten wären. Sie selbst können
Dadurch wird es für Arbeitgeber attraktiver, Sie einzustellen.
Während Sie an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen, erhalten Sie keinen Arbeitslohn, sondern eine Entschädigung für den Mehraufwand.
Hinweis: Wenn Sie eine Arbeitsgelegenheit annehmen, erhalten Sie weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie bleiben auch kranken- und pflegeversichert. Die Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Arbeitsgelegenheiten gibt es beispielsweise bei Gemeinden, Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden. Arbeitsgelegenheiten dürfen
Das Jobcenter entscheidet über die
Es richtet sich dabei nach Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen.
für die Anerkennung und die Vermittlung: das örtlich zuständige Jobcenter
Sie bekommen Arbeitslosengeld II.
Hinweis: Arbeitsgelegenheiten werden nur unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt:
Sollten Unterlagen nötig sein, informiert Sie das Jobcenter darüber.
Die zuständige Stelle vermittelt Sie aufgrund der mit Ihnen getroffenen Eingliederungsvereinbarung in eine passende Arbeitsgelegenheit.
Achtung: Verweigern Sie eine zumutbare Arbeitsgelegenheit, kann die zuständige Stelle Ihr Arbeitslosengeld II kürzen.
Kommt keine Eingliederungsvereinbarung zustande, kann das Jobcenter Sie auch verpflichten,an einer Arbeitsgelegenheit teilzunehmen, sofern es Ihnen zumutbar ist. Grundsätzlich gilt jede Arbeit als zumutbar, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht.
Jobcenter Landkreis Esslingen - Standort Nürtingen
Europastr.
36
72622
Nürtingen
Telefon: Servicenummer für alle Anliegen zur Arbeitsvermittlung und zum Fallmanagement:
Tel: 0180 / 100254750 - 940 *)
Servicenummer für alle Anliegen zu Geldleistungen:
Tel: 0180 / 100254750 - 941 *)
*) Festnetzpreis 3,9ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42ct/min
Sprechzeiten:
Telefonisch:
Mo.-Fr. 08.00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten für Vorsprachen
Montag | 07.30 Uhr - 12.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 Uhr - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 Uhr - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 Uhr - 12.30 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr *) |
Freitag | 07.30 Uhr - 12.30 Uhr |
*) Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten Donnerstags ab 16.00 Uhr vorrangig für Berufstätige und Teilnehmer an Maßnahmen zur Verfügung stehen.
An Feiertagen geschlossen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2015 freigegeben.