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Ob Sie GerÀusche als LÀrm empfinden, hÀngt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der GerÀuschquelle oder -ursache ab.
Sprechen Sie bei LÀrm aus der Nachbarschaft zunÀchst mit den Personen, die ihn verursachen. Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft.
Erreichen Sie durch GesprĂ€che keinen Kompromiss und fĂŒhlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie
Hinweis: Bei einer Beschwerde ĂŒber Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen mĂŒssen Sie anders vorgehen.
Sie fĂŒhlen sich durch LĂ€rm belĂ€stigt.
keine
Sie können die LÀrmbelÀstigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten FÀllen bei der zustÀndigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prĂŒft vor Ort, ob der LĂ€rm die Nachbarschaft erheblich belĂ€stigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche MaĂnahmen wie z.B. Ausschalten der Musikanlage. Unnötige und unzumutbare LĂ€rmbelĂ€stigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer GeldbuĂe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
keine
Motorbetriebene GartengerĂ€te dĂŒrfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. FĂŒr besonders laute GerĂ€te wie z.B. LaubblĂ€ser kann es weitere BeschrĂ€nkungen geben.
Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschĂŒtzt. Eine solche Ruhezeit kann aber privatrechtlich wie z.B. im Mietvertrag oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.
Direktion Polizeireviere Reutlingen
KaiserstraĂe
99
72764
Reutlingen
Telefon: 07121 942-3333
Fax: 07121 942-3309
REUTLINGEN.PP.RD(@)polizei.bwl.de
Gemeinde Altenriet
Brunnenstr.
5
72657
Altenriet
Telefon: 07127/977649-0
Fax: 07127/977649-49
rathaus(@)altenriet.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zustĂ€ndigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausfĂŒhrliche Fassung am 31.08.2015 freigegeben.