Hauptmenü
Navigation
Navigation
Wird ein Verein aufgelöst, so folgt regelmäßig die Liquidation. In der Liquidation wird der Verein abgewickelt. Wenn erforderlich werden
Eine Liquidation findet nicht statt, wenn
In den meisten Fällen kümmert sich der Vereinsvorstand um die Liquidation. Die Mitgliederversammlung kann für diese Aufgabe stattdessen besondere Liquidatoren bestellen, die nicht zwingend dem Verein angehören müssen. Enthält die Satzung Ihres Vereins bestimmte Regelungen für die Bestellung von Liquidatoren, etwa über deren Qualifikation oder das Erfordernis der Vereinszugehörigkeit, so müssen sie beachtet werden. Die Liquidatoren müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie sind mit Vertretungsmacht ausgestattet. Den Umfang der Vertretungsmacht muss der Vorstand dem Amtsgericht bei der Anmeldung mitteilen.
für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht (Registergericht), in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat
Hinweis: Die Führung des Vereinsregisters ist bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.
Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an. So können Sie prüfen, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist.
Die Anmeldung muss von Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein, die zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen von einem Notar oder einer Notarin oder von einem Ratschreiber oder einer Ratschreiberin beglaubigt sein.
Ergeben sich später Änderungen (zum Beispiel bei den zu Liquidatoren bestellten Personen oder deren Vertretungsmacht), müssen die Liquidatoren diese selbst mitteilen und diese Mitteilung vorher beglaubigen lassen.
Anmeldung der Liquidatoren:
Änderungen der Liquidatoren oder ihrer Vertretungsmacht:
Der Vereinsvorstand meldet die Liquidatoren schriftlich an. Die zuständige Stelle trägt sie ins Vereinsregister ein.
Für die Bearbeitung der Anmeldung fallen keine Kosten an.
Für die Beglaubigung können Ihnen Kosten entstehen.
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße
5
70190
Stuttgart
Telefon: 0711/921-0
Fax: 0711/921-3300
poststelle(@)agstuttgart.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.07.2017 freigegeben.