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Betriebe, die beschädigte Messgeräte reparieren, können die Nutzung des Instandsetzerkennzeichens beantragen. Bei Messgeräten mit diesem Kennzeichen ist die Eichung weiterhin gültig.
Instandsetzerkennzeichen werden genutzt, wenn bei der Reparatur entweder beide oder einer der folgenden Stempel beschädigt werden:
Das Messgerät kann damit nach erfolgreicher Reparatur und Instandsetzung sofort wieder eingesetzt werden.
das Regierungspräsidium Tübingen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Instandsetzerkennzeichen nutzen wollen, müssen Sie
Sie müssen den Antrag auf Verleihung der Befugnis an die zuständige Stelle richten.
In Ihrem Antrag müssen Sie die Arten von Messgeräten benennen, für die Sie eine Befugnis beantragen wollen. Ein Antragsformular steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Erachtet es die zuständige Stelle als notwendig,
Wenn Sie beziehungsweise Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt. Über die Verleihung der Befugnis erhalten Sie eine Urkunde. Die Befugnis wird für bestimmte Arten von Messgeräten erteilt.
Es entstehen Gebühren nach Mess- und Eichgebührenverordnung.
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium und das Regierungspräsidium Stuttgart haben dessen ausführliche Fassung am 21.07.2015 freigegeben.