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Sie benötigen nach entsprechender Ausbildung eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland tätig sein möchten als
das Regierungspräsidium Stuttgart
Voraussetzungen für die Approbation sind:
Welche Unterlagen und Dokumente Sie zur Approbation vorlegen müssen, finden Sie in den Antragsformularen.
Sie müssen die Approbation schriftlich beantragen. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
zwischen 200 und 400 Euro, je nach Einzelfall
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße
21
70565
Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
poststelle(@)rps.bwl.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.08.2016 freigegeben.